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Blankensee
2 Meilen von Stettin gegen Westen, in einer mit
lauter Bergen, Brüchern und Gebüschen
umgebenen Gegend, an der Uckermärkschen Grenze,
hat 1 Prediger, welcher das hier vom dem Landrathe
Jürgen Bernd von Ramin auf seine Kosten in
dem Jahre 1732 statt des ehemals in Stolzenburg
gewesenen Pfarrhauses ganz neu erbauere Predigerhaus
bewohnet, 1 Küsterhaus, 12 Bauern, 16 Insthäuser,
1 Krug, 1 Haus für 2 Familien, welches dem
Prediger eigenthümlich gehöret, 1 Schmiede,
welche die Besitzer dieses Guts gemeinschaftlich
haben, 1 Hirtenaus, überhaupt 33 Feuerstellen,
eine Kirche, welche ein Filial von Stolzenburg
in der Pasewalkschen Synode ist, Fischeren in
2 kleinen Seen, nemlich dem so genannten Unter-
und Obersee, einige Fichten, und in den Brüchern
Gesträuche von Birken und Ellern, und bestehet
aus 2 gleichen Hälften.
Blankensee
(a) als die eine Hälfte dieses Dorfs, hat
6 Bauern, 1 Krug und 8 Insthäuser, und ist
ein zu Stolzenburg gehöriges Gut und Raminsches
Lehn, welches die nachgelaßene beide Söhne
des Ludewig Otto von Ramin besitzen. S. Stolzenburg.
Blankensee (b) als die andre Hälfte dieses
Dorfs, hat 6 Bauern, 8 Insthäuser, und war
ehemals ein altes Raminsches Lehn, welches nachher
der Generalmajor Otto Gustav von Lepel als ein
Kunkellehn erhielt, und seinem einzigen Sohne
dem Grafen Friedrich Wilhelm von Lepel hinterließ.
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Blankensee,
Kirchdorf und Pfarrort, 2 Meilen von Stettin gege
Westen, unfern der Gränze von Bismark, Plöwen
und der übrigen Ortschaften, des Randow-Kreises,
welche ehemals in politischer Beziehung zur Uckermark
zählten, und in landstädtischen Angelegenheiten
auch heüte noch der Mark Brandenburg angehören,
liegt mit seinen Ausbauen Müllershöhe
und Müllersthal, auf der nordwestlichen Abdachung
des Plateaus in einer sehr unebenen Gegend, in
welcher Berg und Thal manchfaltig mit einander
wechseln, und zerfällt in 2 Antheile: Blankensee
a, den Stolzenburger oder Raminischen Antheil,
und aus 2 Besitzungen bestehend; und Blankensee
b, den Nassenheider oder vormals Lepelschen, jetzt
Henckel v. Donnersmarkschen Antheil mit 29 Besitzungen;
indessen übt das Dominium Stolzenburg allein
die Polizeigewalt über das ganze Dorf aus.
Dasselbe
bestand ehedem, und noch im Anfange des laufenden
Jahrhunderts, aus 12 Vollbauerhöfen, von
denen aber 8 zu Halben- und Viertelhöfen
zerstückt worden sind. Es bestehen demnach
gegenwärtig nur noch 4 Vollhöfe, von
denen 2 mit ungefähr 500 Mg. Areal einen
Lieutenant Siewert gehören: den 3 ten Hof,
von 248 Mg. Fläche, besitzt der Bauer Rieck,
und den 4 ten, von ungefähr 209 Mg. der Bauer
Mitzner. Außer diesen 4 Vollhöfen besteht
das Dorf aus 10 Halbhöfen, deren Größe,
sehr ungleich, von 70 bis 100 Mg. wechselt, indem
einige Besitzer Trennstücke verkauft, andere
zugekauft haben. Demnächst gibt es 5 Viertelhöfe,
die sich in der Fläche von 30 - 40 Mg. ziemlich
gleich und von Parcellirung frei geblieben sind.
Kossaten sind in Blankensee niemals gewesen, auch
jetzt nicht. Dagegen befinden sich daselbst 12
Eigenthums- Büdner- und 9 Pacht-Büdnerstellen,
die dem Dominio Stolzenburg gehören. Blankensee
hat 54 Wohnhäuser nebst 74 Wirthschaftsgebaüden,
564 Einwohner, darunter 4 Juden, in 99 Familien,
von denen 51 Familien, zum Theil auch Wittwen,
Einlieger sind, welche sich theils von Tagearbeit
außerhalb des Orts, theils auch im Ort durch
Torfmachen ernähren. Von gewerblichen Anlagen
ist hier eine Bockwindmühle mit einem Mahlgange.
Von Handwerkern wohne im Ort: 1 Schumacher, 2
Bäcker, 1 Schmidt, jeder mit 1 Gesellen,
1 Stellmacher und 1 Tischler, diese ohne Gesellen.
Das
Handelsgewerbe ist durch 1 Schankwirth oder Krüger
und 4 Vietalienhändler vertreten. Die Feldmark
ist zwar separirt; allein da die baüerlichen
Wirthe behaupten, bei dem Separations-Geschäft
sei eine unrichtige Karte zu Grunde gelegt, so
haben sie auf Ungültigkeits-Erklärung
der Vermessung und des darauf gestützten
Theilungs-Recesses angetragen. In der Gewerbe-Tabelle
vom Jahre 1859 ist die Größe der Gesamtfeldmark
von Blankensee zu 4321 Mg. nachgewiesen. Davon
sind 9 Mg. Hof- und Baustellen, 9 Mg. Gärten,
2108 Mg. Acker, 244 Mg. Wiesen, 821 Mg. Hütungen,
880 Mg. Waldung, 73 Mg. Wege, Gräben ec.
und 186 Mg. nicht nutzbares Land. Der Acker ist
von sehr ungleicher Beschaffenheit, theils ertragbarer
Roggenboden, theils besteht er aus Sandwüsten,
die unter den Pflug zu bringen vergebliche Mühe
sein würde. Auf den lohnenden Feldern baut
man Roggen, Hafer, Erbsen Kartoffeln, Lupinen,
und auf einer Fläche von 40 - 50 Mg. Tabak,
durchschnittlich in wilder Wirthschaft ohne bestimmtes
System. Die Wiesen sind sehr schlecht und ohne
Aufwendung unerschwinglicher Kosten weder zu be-,
noch zu entwässern. Die Waldung hat Kiefern-Bestand.
Sie gehört nicht den baüerlichen Wirthen,
sondern den Gutsherren von Stolzenburg, v. Ramin.
Viehbestand:
42 Pferde, 93 Kühe, 400 Schafe, 15 Ziegen,
alles Vieh von eigener Zuzucht. Die Fischerei
wird von 2 Familien als Nebengewerbe auf dem Ober-
und Untersee mit Stocknetzen betrieben. Die beiden
Seen gehören den Gutsherren von Stolzenburg
und Nassenheide, welche die Fischerei an jene
Familien verpachtet haben. Von Federvieh werden
besonders Gänse zum Verkauf gezogen. Torf
beütet ein jeder Wirth zum Selbstbedarf aus,
aber auch zum Verkauf nach Stettin, wohin er sein
Torf fahren muß, um Baargeld zur Deckung
seiner Steüern und Abgaben zu lösen.
Kirche...(
Bitte klicken zur Geschichte der Kirche)
Die
hiesige Schule besteht aus einer Klasse mit einem
Lehrer der zugleich Küster ist. Dessen Gehalt
beträgt ca. 210 Thlr. incl. Ertrag von 7
Mg. Acker, 2 Mg. Wiesen, 22 Schffl. Roggen als
Meßkorn, 6 Mandel Eier, 6 Klafter Kieferholz,
dazu die Raff- und Leseholzgerechtigkeit, 1 Thlr.
10 Sgr. aus der Kirchenkasse. Das Übrige
wird aufgebracht durch Schulgeld, welches für
jedes schulpflichtige Kind gezahlt wird; außerdem
Jahrgeld und Accidentien. Zu den Schulbauten gibt
das Patronat das Holz ohnentgeldlich, die Baukosten
werden aus der Kirchenkasse bestritten, mit Ausnahme
derjenigen für die Schulstube, welche von
der Schulgemeinde aufgebracht werden. Die bei
diesen Bauten vorkommenden Fuhren leisten die
baüerlichen Wirthe. Blankensee hat ein Armenhaus
mit einer Stube. Die Armengelder weden nach dem
Maßstabe der Klassensteüer repartirt
und eingezogen. Die Büdner von Blankensee
a haben in den Stolzenburger, und die Büdner
von Blankensee b in den Nassenheider Forsten zwei
Mal in der Woche freies Raff- und Leseholz zu
holen.
Blankensee
ist , so weit die Nachrichten aus der Vergangenheit
reichen, stets ein Lehn der Ramine gewesen, und
zwar der Boekschen Linie, die sich indessen mit
Sicherheit nur bis 1412 zurückführen
läßt (der erste Ramin tritt unter den
Namen de Berghe, in den Urkunden 1237 auf), wo
Friedrich von Ramin, außer mehreren anderen
Ortschaften, mit ganz Blankensee belehnt wurde.
Wie es zugegangen, daß die Hälfte des
Dorfs von den Ramins ab und zu den Lepels, als
Besitzer von Nassenheide, jetzt den Henckels v.
Donnersmark, gekommen, wird in dem Artikel Nassenheider
Güter erörtert werden. Hier sei noch
erwähnt, daß die beiden Theile heüt`
zu Tage noch gemeiniglich als Raminscher und Lepelscher
Antheil unterschieden und letzterer nicht durch
den Namen der heütigen Besitzer bezeichnet
zu werden pflegt.
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